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Version 2026-10-23, Stand: 23. Oktober 2026

Partnerbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm von Zertify. Partner empfehlen Zertify ihren Kunden und erhalten für vermittelte Bestellungen eine Provision.

01Parteien

Vertragsparteien sind die G6 Agency AG, Bahnhof-Park 2, 6340 Baar, Schweiz (UID: CHE-333.056.061 MWST), Betreiberin der Plattform Zertify, nachfolgend Anbieterin, und die natürliche oder juristische Person, die sich als Partner beworben hat und von der Anbieterin freigeschaltet wurde, nachfolgend Partner.

Die Anbieterin stellt die Zertifikate unter Lizenz der SICE (Swiss Institute of Certification and Education) aus. SICE ist nicht Partei dieser Bedingungen.

02Gegenstand und Geltungsbereich

Der Partner empfiehlt Zertify an Unternehmen und weist auf die Plattform hin. Die Anbieterin zahlt dem Partner für Bestellungen, die ihm nach diesen Bedingungen zugeordnet werden, eine Provision.

Der Partner handelt als selbstständiger Vermittler. Er ist nicht berechtigt, im Namen der Anbieterin Verträge zu schliessen, Erklärungen abzugeben oder Zahlungen entgegenzunehmen. Ein Arbeits-, Agentur- oder Gesellschaftsverhältnis entsteht nicht. Für die Verträge mit der Kundschaft gelten ausschliesslich die AGB von Zertify.

Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen schriftlich zustimmt.

03Aufnahme und Freischaltung

Der Partner bewirbt sich über das Formular auf der Partnerseite und akzeptiert dabei diese Bedingungen. Die Anbieterin prüft jede Bewerbung und kann sie ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Mit der Freischaltung erhält der Partner einen persönlichen Partnercode und einen persönlichen Link sowie Zugang zum Partnerbereich. Erst ab der Freischaltung können Bestellungen zugeordnet werden. Der Partner hält seine Angaben im Partnerbereich aktuell.

04Zuordnung von Bestellungen

Eine Bestellung wird dem Partner zugeordnet, wenn die Kundschaft über seinen persönlichen Link auf die Website kommt oder seinen Partnercode verwendet und danach das Assessment startet und das Zertifikat bestellt. Es gelten folgende Regeln:

  • Hat die Kundschaft Marketing-Cookies erlaubt, speichert die Website den Partnercode 30 Tage lang in einem Cookie. Ohne diese Einwilligung wird kein Cookie gesetzt, und der Partnercode wird nur berücksichtigt, wenn die Kundschaft das Assessment im selben Besuch startet.
  • Massgebend ist der letzte gültige Partnercode beim Start des Assessments. Kommt die Kundschaft nacheinander über mehrere Partnerlinks, erhält nur der zuletzt verwendete Partner die Provision.
  • Keine Zuordnung erfolgt, wenn die Kundschaft vor dem ersten Kontakt über den Partnerlink bereits ein Assessment gestartet oder eine Bestellung bei Zertify aufgegeben hat.
  • Keine Zuordnung erfolgt für Bestellungen des Partners selbst, seiner Mitarbeitenden für eigene Zwecke und von Unternehmen, an denen der Partner beteiligt ist oder die mit ihm einen Konzern bilden.
  • Eine Bestellung wird höchstens einem Partner zugeordnet. Massgebend sind die Aufzeichnungen der Anbieterin.

Meldet der Partner innerhalb von 60 Tagen nach der Zahlung einer Bestellung, dass sie ihm fehlt, prüft die Anbieterin die Meldung nach Treu und Glauben. Ein Anspruch auf nachträgliche Zuordnung besteht nur, wenn die Voraussetzungen dieses Abschnitts nachweislich erfüllt sind.

05Provision

Die Provision beträgt 20 % des Nettobetrags des ersten Jahres einer zugeordneten Bestellung. Nettobetrag ist der von der Kundschaft bezahlte Betrag ohne Mehrwertsteuer und nach allen Rabatten, einschliesslich der in derselben Bestellung gewählten Zusatzleistungen.

Der Anspruch entsteht erst, wenn die Bestellung bezahlt ist und nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Zahlung ganz oder teilweise erstattet wird. Bei einer Teilerstattung reduziert sich die Provision anteilig.

  • Keine Provision gibt es auf die Jahresgebühren ab dem zweiten Jahr und auf andere Verlängerungen.
  • Keine Provision gibt es auf interne Testbestellungen und auf manuell erfasste Bestellungen.
  • Keine Provision gibt es auf erstattete Bestellungen und auf Bestellungen, die nach Abschnitt Zuordnung nicht zugeordnet werden.

06Abrechnung und Auszahlung

Die Anbieterin erstellt bis zum 10. eines Monats eine Gutschrift für die im Vormonat bezahlten provisionsberechtigten Bestellungen und stellt sie dem Partner per E-Mail und im Partnerbereich zu. Die Gutschrift nennt jede Bestellung mit Datum, Nettobetrag und Provision. Wird eine bereits abgerechnete Bestellung innerhalb der Frist von 30 Tagen erstattet, wird die Provision mit der nächsten Gutschrift verrechnet.

Provisionen werden in der Währung der vermittelten Bestellung abgerechnet und ausbezahlt, ohne Umrechnung. Für Bestellungen in CHF und in EUR erstellt die Anbieterin je eine eigene Gutschrift. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Gutschrift auf das IBAN-Konto, das der Partner im Partnerbereich hinterlegt hat. EUR-Provisionen gehen auf dasselbe Konto, ausser der Partner hinterlegt ein eigenes EUR-Konto. Beträgt das Guthaben einer Währung weniger als 50 in dieser Währung (CHF 50 oder EUR 50), wird es auf den nächsten Monat vorgetragen, bis der Mindestbetrag erreicht ist. Guthaben in verschiedenen Währungen werden nicht zusammengerechnet. Bei Vertragsende wird ein Restguthaben auch unter dem Mindestbetrag ausbezahlt.

Die Provisionen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird nur zusätzlich ausbezahlt, wenn der Partner im Partnerbereich angibt, dass er mehrwertsteuerpflichtig ist, und seine MWST-Nummer hinterlegt. Der Partner ist für die korrekte Angabe und für die Versteuerung seiner Provisionen selbst verantwortlich.

Einwände gegen eine Gutschrift meldet der Partner innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung. Danach gilt die Gutschrift als genehmigt.

07Pflichten des Partners

Der Partner wirbt sachlich, wahrheitsgemäss und im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Er verpflichtet sich insbesondere:

  • keine irreführenden Aussagen zu machen, etwa über Preise, Fristen, die Anerkennung des Zertifikats oder den Ablauf.
  • das Zertifikat nie als akkreditiert, als Ersatz für ein Audit vor Ort oder als staatlich anerkannt zu bezeichnen. Das Zertifikat wird von der G6 Agency AG unter Lizenz der SICE ausgestellt und beruht auf einem Self-Assessment.
  • keine unerwünschte Werbung zu versenden, insbesondere keine Massen-E-Mails, SMS oder Nachrichten ohne Einwilligung der Empfänger (Spam).
  • keine bezahlten Suchanzeigen auf die Marke Zertify oder ähnliche Schreibweisen zu buchen und die Marke nicht in Domainnamen, Firmennamen oder Social-Media-Konten zu verwenden.
  • nur das von der Anbieterin bereitgestellte Material oder eigene, wahrheitsgemässe Formulierungen zu verwenden und das Logo nicht zu verändern.
  • sich nicht als Anbieterin, als SICE oder als deren Vertretung auszugeben.

Verstösst der Partner gegen diese Pflichten, entfällt die Provision für die betroffenen Bestellungen. Der Partner stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die auf seine Werbung zurückgehen.

08Datenschutz

Jede Partei ist für die Personendaten, die sie selbst bearbeitet, eigenständig verantwortlich und hält das schweizerische Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, die DSGVO ein. Eine Auftragsbearbeitung findet nicht statt.

Die Anbieterin gibt dem Partner nur die für die Abrechnung nötigen Angaben zu zugeordneten Bestellungen bekannt. Die Bearbeitung der Daten des Partners richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Zertify.

09Laufzeit und Kündigung

Die Partnerschaft beginnt mit der Freischaltung und gilt auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann sie mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen.

Aus wichtigem Grund, insbesondere bei einem Verstoss gegen die Pflichten des Partners, kann die Anbieterin die Partnerschaft fristlos kündigen und den Partnercode sofort deaktivieren.

Provisionen für Bestellungen, die bis zum Vertragsende bezahlt und nach diesen Bedingungen verdient wurden, werden nach Vertragsende abgerechnet und ausbezahlt. Ausgenommen sind Provisionen, die nach Abschnitt Pflichten entfallen.

10Haftung

Die Anbieterin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie gewährleistet nicht, dass die Website, der Partnerlink oder die technische Zuordnung jederzeit ohne Unterbruch funktionieren. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Partner haftet für seine Werbung und seine Aussagen gegenüber Dritten.

11Änderungen

Die Anbieterin kann diese Bedingungen ändern. Sie teilt Änderungen dem Partner mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail mit. Ist der Partner nicht einverstanden, kann er die Partnerschaft auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen. Nimmt er danach weiter am Programm teil, gelten die geänderten Bedingungen.

Für Bestellungen gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Zahlung gültig war.

12Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.